AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Distelkam Dienstleistungsgruppe

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers einen Auftrag ausführen.

1. BegriffsbestimmungenDie Firma Distelkam Dienstleistungsgruppe übt die gewerbsmäßige Durchführung von Vermittlung von Baudienstleistungen und Sicherheitsdienstleistungen jeder Art nach den Allgemeinen rechtlichen Vorschriften aus. Besonders bei Sicherheitsdienstleitungen für Personen und Objekte gemäß § 34a der GewO. Die Tätigkeiten im Sicherheitsbereich umfassen Werk- und Liegenschaftsschutz, mobilen Sicherungsdienst, Interventionsdienst, Personenschutz, Empfang, Veranstaltungsschutz und Sonderdienst.

1.1.1 Der Werkschutz erfolgt für Objekte mit erhöhten Sicherheitsanforderungen oder Unternehmen mit besonderen gesetzlichen Auflagen und Vorschriften aufgrund ihrer Gefährdungslage durch speziell für diese Aufgaben geschulte Sicherheitsmitarbeiter sowie IHK - geprüfte Werkschutzkräfte.

1.1.2 Der Liegenschaftsschutz erfolgt in der Regel durch einen oder mehrere Sicherheitsmitarbeiter, die eigens für ein bzw. wenige in einem räumlichen Zusammenhang stehende Schutzobjekte eingesetzt sind, wobei durch besondere Dienstanweisungen die einzelnen Tätigkeiten festgelegt werden.

1.1.3 Der mobile Sicherungsdienst erfolgt durch Einzelstreifen. Es werden dabei - soweit nichts anderes vereinbart ist - bei jedem Kontrollgang Kontrollen der in Touren zusammengefassten Schutzobjekte zu möglichst unregelmäßigen Zeiten vorgenommen.

1.1.4 Die Sicherheitszentrale ist das Bindeglied zu allen eingesetzten Sicherheitsmitarbeitern.Hier laufen alle sicherheitsrelevanten Informationen zusammen und werden dokumentiert, Infomiert und die weiteren Maßnahmen koordiniert, die im Einzelfall mit dem Kunden abgestimmt wurden und in einer Dienstanweisung zusammengefasst sind.

1.1.5 Der Interventionsdienst führt bei eingehenden Alarmen in der Sicherheitszentrale die entsprechenden Alarmverfolgungsmaßnahmen durch. Einzelheiten regelt die Dienstanweisung.

1.1.6 Die durchzuführenden Personenschutzmaßnahmen beruhen auf einem individuellen Personenschutzkonzept. Alle eingesetzten Mitarbeiter unterliegen einer weiterführenden Aus - und Weiterbildung.

1.1.7 Der Veranstaltungsschutz umfasst den Kassen -, Ordnungs - und Aufsichtsdienst für Ausstellungen, Messen und Veranstaltungen.

1.1.8 Die Sonderdienste beinhalten sporadische Tätigkeiten im Sicherheitsbereich, wie z.B. Personalkontrollen, Personalbegleit - und Schutzdienste, Observationen etc..

1.2. Die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen Auftraggeber und der Distelkam Dienstleistungsgruppe werden in gesonderten Verträgen vereinbart.

1.3. Die Distelkam Dienstleistungsgruppe erbringt ihre Tätigkeit als Dienstleistungs - unternehmen und bedient sich ihrer Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen. Die Auswahl der Mitarbeiter das Weisungsrecht liegt bei Distelkam Dienstleistungsgruppe.Abweichend davon ist der Auftraggeber bei Gefahr im Verzuge berechtigt den Mitarbeitern Weisungen zu erteilen. Resultieren aus der Befolgung der vom Auftraggeber erteilten Weisungen Schäden so trifft Distelkam Dienstleistungsgruppe keine Haftung. Sind durch die Befolgung der Weisungen Dritten Schäden entstanden so ist der Auftraggeber gegenüber Distelkam Dienstleistungsgruppe im Innenverhältnis verpflichtet. Distelkam Dienstleistungsgruppe von einer etwaigen Haftung freizustellen. Der Auftraggeber erkennt an, dass die Mitarbeiter der betrieblichen Organisation von Distelkam Dienstleistungsgruppe angehören und nicht beschäftigt werden um den im Betrieb des Auftraggebers verfolgten arbeitstechnischen Zweck zu fördern. Der Auftraggeber wird deshalb davon absehen, die Mitarbeiter von Distelkam Dienstleistungsgruppe in den eigenen Betrieb einzugliedern oder ihnen Weisungen zu erteilen.Sollte der Auftraggeber gegen diese Verpflichtungen verstoßen, so wird der Auftraggeber die Distelkam Dienstleistungsgruppe, von Nachteilen die hieraus entstehen freistellen.

1.4. Distelkam Dienstleistungsgruppe ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Mitarbeitern verantwortlich.

2. Dienstanweisung

2.1 Distelkam Dienstleistungsgruppe wird - abgestimmt auf die betrieblichen Belange des Auftraggebers - eine schriftliche Dienstanweisung ausarbeiten , in der die näheren Bestimmungen über Streifengänge , Kontrollen und sonstige Dienstverrichtungen , die vorgenommen werden müssen , festgelegt sind. Die Dienstanweisung ist vom Auftraggeber gegenzuzeichnen und wird Bestandteil des Vertrages.

2.2 Änderungen und Ergänzungen der Dienstanweisungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

2.3 Soweit unvorhergesehene Gefahrensituationen es erfordern , kann in Einzelfällen von vorgesehenen Streifengängen , Kontrollen und sonstigen Dienstvorrichtungen Abstand genommen werden. 3. Bekleidung und Ausrüstung

2.1 Distelkam Dienstleistungsgruppe stattet seine Mitarbeiter für den Einsatz mit einheitlicher Dienstkleidung aus.

2.2 Ausrüstungsgegenstände, wie Kontrollsysteme, Funkgeräte, Taschenlampen usw. werden den Mitarbeitern von Distelkam Dienstleistungsgruppe auf entsprechende Anforderung des Auftraggebers hin , zur Verfügung gestellt. Näheres regelt der gesonderte Vertrag.

4. Aufenthaltsräume / Toiletten Der Auftraggeber verpflichtet sich, soweit möglich , geeignete Räumlichkeiten für die Mitarbeiter von Distelkam Dienstleistungsgruppe kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber sorgt dafür , dass bei der Benutzung der Räume sowie bei der Begehung des Objekts alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen erfüllt werden.

5. Haus - und Festnahmerecht Der Auftraggeber ermächtigt die von Distelkam Dienstleistungsgruppe eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter für die Zeit des Einsatzes zur Ausübung des ihm zustehenden Hausrechts.

6. Notfall - und Schlüsselvorschriften

6.1 Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig, in ausreichender Anzahl und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

6.2 Der Auftraggeber gibt schriftlich der Distelkam Dienstleistungsgruppe die Anschriften, Telefonnummern und die Reihenfolge der im Falle einer Gefährdung von Personen oder des Objektes - auch nachts - telefonisch zu benachrichtigenden Personen bekannt.

6.3 Datenänderungen müssen Distelkam Dienstleistungsgruppe unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. In den Fällen in denen Distelkam Dienstleistungsgruppe über aufgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist wie unter Punkt 6.2 zu verfahren.

7. Ausführung durch andere Unternehmen Die Distelkam Dienstleistungsgruppe behält sich vor - mit Zustimmung des Auftraggebers - sich zur Erfüllung anderer , gem. § 34a GewO zugelassener Unternehmen , zu bedienen.

8. Unterbrechung der Sicherheitsdienstleistungen

8.1 Im Kriegs - oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Distelkam Dienstleistungsgruppe den Dienst , soweit dessen Ausführung unmöglich wird , unterbrechen oder dem Zweck entsprechend abändern.

8.2 Im Falle der Unterbrechung ist Distelkam Dienstleistungsgruppe verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Aufwendungen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

9. Rechtsnachfolge Weder eine auf Seiten Distelkam Dienstleistungsgruppe eintretende Rechtsnachfolge noch eine Rechtsnachfolge auf Seiten des Auftraggebers berühren den Bestand des Vertrages. Abweichend davon tritt bei Tod des Auftraggebers der Rechtsnachfolger nur dann in den Vertrag ein , soweit der Gegenstand des Vertrages nicht hauptsächlich auf persönliche Belange , insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers , abgestellt war.

10. Haftung und Haftungsbegrenzung

10.1 Distelkam Dienstleistungsgruppe haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen , sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht , die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Organe , Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Distelkam Dienstleistungsgruppe beruhen. Beruht die Verursachung eines Schadens auf leichte Fahrlässigkeit haftet Distelkam Dienstleistungsgruppe nur , soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.

10.2 Haftet Distelkam Dienstleistungsgruppe nach Punkt 10.1 für leichte Fahrlässigkeit , so ist die Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen , vorhersehbaren Schadens begrenzt , der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht:

- € 1.500.000.00 für Personenschäden , höchstens jedoch - € 500.000.00 für eine Person pro Schadensfall - € 1.500.000.00 für Sachschäden pro Schadensfall - € 50.000.00 für das Abhandenkommen bewachter Sachen pro Schadensfall - € 50.000.00 für reine Vermögensschäden - € 50.000.00 für Vermögensschäden bei Verletzung des Datenschutzgesetzes - € 50.000.00 für Tätigkeits - / Bearbeitungsschäden

10.3 Die vorstehenden Haftungshöchstsummen entsprechen der Risikoeinschätzung des Auftraggebers , soweit der Auftraggeber höhere Haftungssummen für erforderlich erachtet , wird er Distelkam Dienstleistungsgruppe informieren.Distelkam Dienstleistungsgruppe wird gegen Kostenübernahme durch den Auftraggeber eine Erhöhung der versicherbaren Haftungsgrenzen vereinbaren.

10.4 Benutzt der Auftragnehmer ein Kraftfahrzeug des Auftraggebers im Rahmen seiner Dienstleistungen , so ist der Auftraggeber verpflichtet eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von € 500.00 auf seine Kosten abzuschließen. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden an dem Kraftfahrzeug ist auf diese vereinbarte Selbstbeteiligung begrenzt es sei denn der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Organe , Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Distelkam Dienstleistungsgruppe. Dies gilt auch wenn der Auftraggeber entgegen seiner Verpflichtung keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat.

11. Mängelanzeigen und Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

11.1 Etwaige Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber von Distelkam Dienstleistungsgruppe anzuzeigen. Dies gilt nicht , soweit der Mangel der Geschäftsführung von Distelkam Dienstleistungsgruppe bekannt ist. Soweit der Auftraggeber es schuldhaft unterlässt, den Mangel gegenüber Distelkam Dienstleistungsgruppe anzuzeigen, ist eine Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen.

11.2 Der Haftpflichtanspruch erlischt, wenn ihn der Auftraggeber im Falle der Ablehnung durch Distelkam Dienstleistungsgruppe oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen 3 Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht.

12. Zahlung des Entgeltes

12.1.Das Entgelt für Leistungen aus den Verträgen im Rahmen der Alarmaufschaltungen, mobilen Sicherungsdienst oder sonstigen Pauschalabrechnungen ist – soweit nichts anderes vereinbart wurde – 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

12.2 Die Zahlung von erbrachten Leistungen an Subunternehmer erfolgt ausschließlich 7 Tage nach Geldeingang des Auftraggebers per Überweisung. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei nicht Zahlung durch den Auftraggeber, Haftet die Fa. Distelkam Dienstleistungsgruppe gegenüber Subunternehmern nicht. Der Subunternehmer hat dann das Recht in Abstimmung mit der Fa. Distelkam Dienstleistungsgruppe die entstandenen Forderungen direkt beim Auftraggeber geltend zu machen.

13. PreisänderungenWerden die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen festgelegten Preise und Entgelte durch die Veränderung von Lohn- und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- und sonstiger Tarifverträge oder durch anderweitige gesetzliche Veränderung beeinflusst, so erhöhen sich die vertraglich vereinbarten Entgelte für Leistungen von Distelkam Dienstleistungsgruppe um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

14. Vertragsbeginn, Vertragsänderungen

14.1 Der Vertrag ist für Distelkam Dienstleistungsgruppe von dem Zeitpunkt an bindend, zu dem den Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.

14.2 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beträgt die Vertragsdauer ein Jahr. Wird der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein weiteres Jahr.

14.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet alle Änderungen, die er in seinem Zuständigkeitsbereich unternimmt und die sicherheitsrelevant sind, zeitgerecht und schriftlich der Distelkam Dienstleistungsgruppe mitzuteilen.

14.4 Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

15.Vertragswirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

16. Gerichtsstand und Erfüllungsort

16.1 Erfüllungsort ist Chemnitz. Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis oder aus dem Zusammenhang mit diesem herrühren, Chemnitz.

16.2 Abweichend von der vorstehenden Gerichtstandvereinbarung ist Distelkam Dienstleistungsgruppe auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen.

17. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

17.1 Distelkam Dienstleistungsgruppe wird den Auftraggeber auf eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Einführung zusätzlicher Bedingungen unmittelbar hinweisen. Distelkam Dienstleistungsgruppe wird unmittelbar nach Beginn der Verwendung der neugefassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Auftraggeber den geänderten Text übersenden und ausdrücklich auf die Neufassung hinweisen.

17.2 Ist der Hinweis erfolgt, gilt die Änderung als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht. Distelkam Dienstleistungsgruppe wird dann die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die die zusätzlich eingefügten Bedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen. Distelkam Dienstleistungsgruppe wird den Auftraggeber bei der Bekanntgabe der Änderung auf diese Folgen besonders hinweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt der Bekanntgabe abgesandt worden ist.